Die Gefährdungsanalyse nach Maschinenrichtlinien dient der Absicherung von Fertigungs- und Montageanlagen gegen gefährdende Auswirkungen auf den Menschen. Hierbei werden alle Systemzustände (Betrieb, Wartung, etc. ) bis hin zu deren vorhersehbarem Missbrauch berücksichtigt. Sie stellt eine wesentliche Basis für die Entwicklung einer Maschine dar und unterstützt den Konstrukteur / Entwickler bei Entscheidungen zu Sicherheitsfragen.
Gefährdungsanalysen sind für den Maschinenbau gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage ist die EG-Maschinenrichtlinie (Verordnung zum Gesetz über technische Arbeitsmittel).
Zur Identifizierung der Gefahren wird zunächst eine PHA durchgeführt. Die daran anschließende Gefährdungsanalyse wird in einer dreispaltigen Tabelle dokumentiert und enthält:
Risikografik, basierend auf EN954-1, Anhang B
Darüber hinaus werden auch bereits verfügbare Aussagen aus einer FMEA (Produkt, Prozess) verwendet.
Die Methoden zur Gefährdungsanalyse sind in den Europanormen beschrieben, z.B: